Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass bei den Beschäftigten der Blick dafür geschärft wird, dass die Grenze eben nicht zwischen Deutschland und dem Ausland verläuft, sondern zwischen Arbeitnehmern im Ausland und in Deutschland auf der einen und Arbeitgebern in beiden Ländern auf der anderen Seite.
Während es innerhalb der EU gesetzliche Regelungen zur Information und Beteiligung der Arbeitnehmer mit entsprechenden Gremien gibt (Euro-Betriebsrat), gilt dies für den Rest der Welt nicht. Hier bestehen nur freiwillige Übereinkünfte. Daher ist in solchen Be-ziehungen der vertrauensvolle Austausch zwischen Arbeitnehmervertreter/innen und Gewerkschafter/innen besonders wichtig